{"id":7061,"date":"2020-01-24T06:51:46","date_gmt":"2020-01-24T06:51:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kaskaloglu.com\/cookie-privacy-policy\/"},"modified":"2020-08-11T22:44:43","modified_gmt":"2020-08-11T19:44:43","slug":"cookie-datenschutz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kaskaloglu.com\/de\/cookie-datenschutz\/","title":{"rendered":"Cookie &#038; Datenschutz"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"7061\" class=\"elementor elementor-7061 elementor-3276\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-377b064 mainhead elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no wpr-equal-height-no\" data-id=\"377b064\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-54e2ce7\" data-id=\"54e2ce7\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b0c533a elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b0c533a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Cookie &#038; Datenschutz<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4ceb83b elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"4ceb83b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-11bc036 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no wpr-equal-height-no\" data-id=\"11bc036\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3dcb4d8\" data-id=\"3dcb4d8\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1389759 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1389759\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Datenschutz auf der Homepage: Wann die Pflicht zur Datenschutzerkl\u00e4rung besteht. Ihre Website einschlie\u00dflich Social Plugins mit unserer Vorlage absichern.<\/strong><\/p><p>Lange Zeit war der Datenschutz ein Thema, das viele Seitenbetreiber ignoriert haben. Doch inzwischen ist die Situation eine andere. Zunehmend mehr Betreiber von Webseiten fragen sich, ob auch Sie aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der kommenden\u00a0EU-Datenschutzgrundverordnung\u00a0(EU-DSGVO) dazu verpflichtet sind, ihre Websites um eine Datenschutzerkl\u00e4rung zu erg\u00e4nzen. Besonders die Angst vor Abmahnungen aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen die Datenschutzbestimmungen wirft in Unternehmen diese Frage auf.<\/p><p>Auf dieser Seite erl\u00e4utern wir, ob die Pflicht besteht, einen Datenschutzhinweis auf der Website zu integrieren. Wir haben die wesentlichen Informationen rund um die Website und die zugeh\u00f6rige Datenschutzerkl\u00e4rung zusammengetragen. Zudem m\u00f6chten wir auf die Verwendung unserer Muster und Vorlagen verweisen. Per Generator lassen sich individuell abgestimmte Datenschutzerkl\u00e4rungen f\u00fcr Homepages von Unternehmen und Privatpersonen erzeugen.<\/p><h5>Wann die Pflicht zur Integration einer Datenschutzerkl\u00e4rung besteht<\/h5><p>Bevor wir uns mit der Pflicht zur Integration des eigentlichen Datenschutzhinweises befassen, folgt ein kurzer Blick auf den Sinn und Zweck. Datenschutzerkl\u00e4rungen gibt es schlie\u00dflich nicht grundlos. Sie sollen Nutzer dar\u00fcber ausf\u00fchrlich informieren, ob und in welcher Form die Erhebung personenbezogener oder anderer sensibler Daten auf der Webseite erfolgt. Nutzer haben das Recht, dies unmittelbar auf der Website nachlesen zu k\u00f6nnen.<\/p><p>Viele Seitenbetreiber gehen davon aus, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Datenschutzerkl\u00e4rung ausschlie\u00dflich f\u00fcr Unternehmen besteht. Diese Annahme ist jedoch falsch, BDSG und Telemediengesetz verpflichten jeden Seitenbetreiber (auch Privatpersonen) dazu, dem Nutzer Informationen zum Datenschutz bereitzustellen.<\/p><p>Welche Inhalte in die Datenschutzerkl\u00e4rung geh\u00f6ren, h\u00e4ngt vom Umfang und dem Zweck der Datenerhebung ab. Der Umfang der Erhebung ist \u00fcbrigens weitaus gr\u00f6\u00dfer, als die meisten Seitenbetreiber vermuten. Selbst wenn z.B. auf der Website keine M\u00f6glichkeit besteht, pers\u00f6nliche Daten einzugeben, werden oft dennoch etliche Informationen erfasst.<\/p><p>Ein hervorragendes Beispiel ist das Tracking. Viele Seitenbetreiber setzen L\u00f6sungen, wie z.B.\u00a0Google Analytics\u00a0oder Piwik ein, um sich einen \u00dcberblick \u00fcber ihre Besucherzahlen zu verschaffen. \u00dcber solche Ma\u00dfnahmen gilt es den Nutzer zwingend per Hinweis zu informieren. Wir m\u00f6chten erg\u00e4nzend anmerken, dass es erforderlich ist, Tools zur Web-Analyse richtig zu konfigurieren, um keine Verst\u00f6\u00dfe zu begehen.Die Voreinstellungen von Google Analytics oder Piwik werden je nach Fall nicht automatisch den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht.<\/p><h5>Social Media: Aufgepasst bei Facebook, Twitter und Co<\/h5><p>Plugins aus dem Social Media Umfeld befinden sich stark auf dem Vormarsch. Sofern Daten von den Plugins an die Betreiber der Social Media Plattformen weitergeleitet werden, ist der Nutzer ebenfalls dar\u00fcber zu informieren. Beispiele f\u00fcr solche Plugins sind Facebook und Twitter Buttons. Sollten Daten mit Personenbezug an Facebook oder andere Unternehmen \u00fcbermittelt werden, muss der Nutzer dies nachlesen k\u00f6nnen. Ein entsprechender Hinweis zum Einsatz der Plugins sowie dem damit verbundenen Zweck darf deshalb in der Datenschutzerkl\u00e4rung nicht fehlen.<\/p><h5>Ber\u00fccksichtigung der Cookie-Richtlinie<\/h5><p>Die Erfassung von Daten mit Personenbezug auf einer Website kann auch \u00fcber Cookies erfolgen. In diesem Fall gen\u00fcgt es nicht, eine Datenschutzerkl\u00e4rung im Einsatz zu haben. Wir raten unseren Kunden dazu, die\u00a0<a href=\"https:\/\/www.mein-datenschutzbeauftragter.de\/blog\/cookie-richtlinie-webseiten-fit-fuer-die-zukunft-machen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Cookie-Richtlinie<\/a>\u00a0zu ber\u00fccksichtigen und f\u00fcr die Nutzer einen erg\u00e4nzenden Hinweis \u00fcber die Verwendung von Cookies zu setzen.<\/p><h5>Konsequenzen bei Missachtung der Datenschutzbestimmungen<\/h5><p>Wie einleitend schon angedeutet wurde, bef\u00fcrchten einige Seitenbetreiber bei Verst\u00f6\u00dfen gegen den Datenschutz abgemahnt zu werden. Unbegr\u00fcndet ist diese Angst nicht, da bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerkl\u00e4rung tats\u00e4chlich eine Abmahnung droht.<\/p><p>Das gr\u00f6\u00dfte Risiko einer Abmahnung besteht im Unternehmensumfeld. Es passiert st\u00e4ndig, dass Unternehmen ihre Rechtsanw\u00e4lte einschalten, um Mitbewerber aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder Telemediengesetz abzumahnen. Doch ebenso k\u00f6nnen Verbrauchersch\u00fctzer und Datensch\u00fctzer als Abmahner auftreten, weshalb auch Privatpersonen das Risiko nicht untersch\u00e4tzen d\u00fcrfen. Zumal h\u00e4ufig mehr Daten vom Nutzer (z.B. durch Google Analytics oder Plugins) erfasst werden, als es den meisten Seitenbetreibern bewusst ist.<\/p><h5>Datenschutzerkl\u00e4rung generieren<\/h5><p>Den meisten Seitenbetreibern w\u00e4re es recht, sie k\u00f6nnten ihre Websites mit einem allgemeinen Datenschutzhinweis absichern. Doch leider ist diese M\u00f6glichkeit nicht gegeben, da je nach Website unterschiedliche Daten erfasst und verarbeitet werden. Entscheidend sind Art und Umfang der Daten, die der Erhebung und Verwendung unterliegen. Die Inhalte der Erkl\u00e4rung zum Datenschutz sind vom Anbieter pr\u00e4zise abzustimmen.<\/p><p>Trotzdem ist es innerhalb eines gewissen Rahmens m\u00f6glich, mit einer Vorlage zu arbeiten. Allerdings w\u00e4re es riskant, sich an den Datenschutzerkl\u00e4rungen anderer Webseiten zu orientieren oder deren Texte einfach zu \u00fcbernehmen. Wer ungepr\u00fcft auf Muster zur\u00fcckgreift, riskiert Fehler im Text, die wom\u00f6glich eine Abmahnung nach sich ziehen. Sicherer ist es, mit unserem\u00a0Datenschutzerkl\u00e4rung Generator\u00a0zu arbeiten.<\/p><p>Der Generator ber\u00fccksichtigt zahlreiche Aspekte, wie z.B. die Erfassung von Kundendaten oder die Verwendung von Plugins. Auf Basis eines Fragenkatalogs wird vom Generator das Dokument auf die jeweilige Seite individuell zugeschnitten.<\/p><p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir den Hinweis geben, dass es je nach Website empfehlenswert ist, sich Rat vom Rechtsexperten zu holen und eine ma\u00dfgeschneiderte Datenschutzerkl\u00e4rung ausarbeiten zu lassen. Besonders wenn die Erhebung der Daten sehr umfassend ist oder einem au\u00dfergew\u00f6hnlichen Zweck unterliegt, kann dies viel sinnvoller als der Einsatz eines Musters sein. Bei Interesse stehen wir im Rahmen unserer\u00a0Datenschutz Beratung\u00a0gerne zur Seite.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<p class=\"last-updated\">Son G\u00fcncelleme 11 August 2020 Saat 22:44 p.m.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datenschutz auf der Homepage: Wann die Pflicht zur Datenschutzerkl\u00e4rung besteht. Ihre Website einschlie\u00dflich Social Plugins mit unserer Vorlage absichern. Lange Zeit war der Datenschutz ein Thema, das viele Seitenbetreiber ignoriert haben. Doch inzwischen ist die Situation eine andere. Zunehmend mehr Betreiber von Webseiten fragen sich, ob auch Sie aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der kommenden\u00a0EU-Datenschutzgrundverordnung\u00a0(EU-DSGVO) dazu verpflichtet sind, ihre Websites um eine Datenschutzerkl\u00e4rung zu erg\u00e4nzen. Besonders die Angst vor Abmahnungen aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen die Datenschutzbestimmungen wirft in Unternehmen diese Frage auf. Auf dieser Seite erl\u00e4utern wir, ob die Pflicht besteht, einen Datenschutzhinweis auf der Website zu integrieren. Wir haben die wesentlichen Informationen rund um die Website und die zugeh\u00f6rige Datenschutzerkl\u00e4rung zusammengetragen. Zudem m\u00f6chten wir auf die Verwendung unserer Muster und Vorlagen verweisen. Per Generator lassen sich individuell abgestimmte Datenschutzerkl\u00e4rungen f\u00fcr Homepages von Unternehmen und Privatpersonen erzeugen. Wann die Pflicht zur Integration einer Datenschutzerkl\u00e4rung besteht Bevor wir uns mit der Pflicht zur Integration des eigentlichen Datenschutzhinweises befassen, folgt ein kurzer Blick auf den Sinn und Zweck. Datenschutzerkl\u00e4rungen gibt es schlie\u00dflich nicht grundlos. Sie sollen Nutzer dar\u00fcber ausf\u00fchrlich informieren, ob und in welcher Form die Erhebung personenbezogener oder anderer sensibler Daten auf der Webseite erfolgt. Nutzer haben das Recht, dies unmittelbar auf der Website nachlesen zu k\u00f6nnen. Viele Seitenbetreiber gehen davon aus, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Datenschutzerkl\u00e4rung ausschlie\u00dflich f\u00fcr Unternehmen besteht. Diese Annahme ist jedoch falsch, BDSG und Telemediengesetz verpflichten jeden Seitenbetreiber (auch Privatpersonen) dazu, dem Nutzer Informationen zum Datenschutz bereitzustellen. Welche Inhalte in die Datenschutzerkl\u00e4rung geh\u00f6ren, h\u00e4ngt vom Umfang und dem Zweck der Datenerhebung ab. Der Umfang der Erhebung ist \u00fcbrigens weitaus gr\u00f6\u00dfer, als die meisten Seitenbetreiber vermuten. Selbst wenn z.B. auf der Website keine M\u00f6glichkeit besteht, pers\u00f6nliche Daten einzugeben, werden oft dennoch etliche Informationen erfasst. Ein hervorragendes Beispiel ist das Tracking. Viele Seitenbetreiber setzen L\u00f6sungen, wie z.B.\u00a0Google Analytics\u00a0oder Piwik ein, um sich einen \u00dcberblick \u00fcber ihre Besucherzahlen zu verschaffen. \u00dcber solche Ma\u00dfnahmen gilt es den Nutzer zwingend per Hinweis zu informieren. Wir m\u00f6chten erg\u00e4nzend anmerken, dass es erforderlich ist, Tools zur Web-Analyse richtig zu konfigurieren, um keine Verst\u00f6\u00dfe zu begehen.Die Voreinstellungen von Google Analytics oder Piwik werden je nach Fall nicht automatisch den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht. Social Media: Aufgepasst bei Facebook, Twitter und Co Plugins aus dem Social Media Umfeld befinden sich stark auf dem Vormarsch. Sofern Daten von den Plugins an die Betreiber der Social Media Plattformen weitergeleitet werden, ist der Nutzer ebenfalls dar\u00fcber zu informieren. Beispiele f\u00fcr solche Plugins sind Facebook und Twitter Buttons. Sollten Daten mit Personenbezug an Facebook oder andere Unternehmen \u00fcbermittelt werden, muss der Nutzer dies nachlesen k\u00f6nnen. Ein entsprechender Hinweis zum Einsatz der Plugins sowie dem damit verbundenen Zweck darf deshalb in der Datenschutzerkl\u00e4rung nicht fehlen. Ber\u00fccksichtigung der Cookie-Richtlinie Die Erfassung von Daten mit Personenbezug auf einer Website kann auch \u00fcber Cookies erfolgen. In diesem Fall gen\u00fcgt es nicht, eine Datenschutzerkl\u00e4rung im Einsatz zu haben. Wir raten unseren Kunden dazu, die\u00a0Cookie-Richtlinie\u00a0zu ber\u00fccksichtigen und f\u00fcr die Nutzer einen erg\u00e4nzenden Hinweis \u00fcber die Verwendung von Cookies zu setzen. Konsequenzen bei Missachtung der Datenschutzbestimmungen Wie einleitend schon angedeutet wurde, bef\u00fcrchten einige Seitenbetreiber bei Verst\u00f6\u00dfen gegen den Datenschutz abgemahnt zu werden. Unbegr\u00fcndet ist diese Angst nicht, da bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerkl\u00e4rung tats\u00e4chlich eine Abmahnung droht. Das gr\u00f6\u00dfte Risiko einer Abmahnung besteht im Unternehmensumfeld. 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Trotzdem ist es innerhalb eines gewissen Rahmens m\u00f6glich, mit einer Vorlage zu arbeiten. Allerdings w\u00e4re es riskant, sich an den Datenschutzerkl\u00e4rungen anderer Webseiten zu orientieren oder deren Texte einfach zu \u00fcbernehmen. Wer ungepr\u00fcft auf Muster zur\u00fcckgreift, riskiert Fehler im Text, die wom\u00f6glich eine Abmahnung nach sich ziehen. Sicherer ist es, mit unserem\u00a0Datenschutzerkl\u00e4rung Generator\u00a0zu arbeiten. Der Generator ber\u00fccksichtigt zahlreiche Aspekte, wie z.B. die Erfassung von Kundendaten oder die Verwendung von Plugins. Auf Basis eines Fragenkatalogs wird vom Generator das Dokument auf die jeweilige Seite individuell zugeschnitten. Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir den Hinweis geben, dass es je nach Website empfehlenswert ist, sich Rat vom Rechtsexperten zu holen und eine ma\u00dfgeschneiderte Datenschutzerkl\u00e4rung ausarbeiten zu lassen. 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